Einleitung
Der Muslim verrichtet das Pflichtgebet (Fardh) fünfmal am Tag und muss dessen Abfolge unbedingt einhalten. Das absichtliche Unterlassen eines Pflichtgebetes wird als sehr große Sünde gesehen. Jedes dieser fünf Pflichtgebete unterscheidet sich in der Anzahl der Gebetseinheiten (arabisch: Raka’at), die das Gebet aufweist. Das Gebet ist eine der fünf Säulen des Islam und symbolisiert die absolute Ergebenheit und Gehorsamkeit gegenüber unserem Schöpfer (Allah). Was genau eine Gebetseinheit (Raka’a) ist, wird im folgenden Kapitel näher erläutert.
- Fajr Gebet (Morgengebet) = 2 Gebetseinheiten
- Dhur Gebet (Mittagsgebet) = 4 Gebetseinheiten
- Asr Gebet (Nachmittagsgebet) = 4 Gebetseinheiten
- Maghrib (Abendgebet) = 3 Gebetseinheiten
- Ishaa (Nachtgebet) = 4 Gebetseinheiten
Je nach Ort, an dem du lebst, variieren die Gebetszeiten. So kann eine Gebetszeit an einem Ort zu einer bestimmten Zeit und an einem anderen Ort zu einer anderen Zeit stattfinden. Dies geschieht, weil sich die Gebetszeiten nach dem Verlauf der Sonne richten. Neben den Pflichtgebeten gibt es freiwillige Gebete, für deren Verrichtung man von Allah belohnt wird, deren Unterlassen jedoch keine Sünde mit sich bringt.
Mit diesem Video kannst du ganz einfach das islamische Gebet erlernen und erfolgreich umsetzen:
Die Bedingungen des Gebetes:
- Muslim sein
- die Pubertät erreicht haben
- geistig gesund sein
- rituelle Reinheit (Tahara) haben
- auf Körper, Kleidung und Gebetsplatz darf nichts Unreines (Nadschasa) sein
- die Blöße (‘Aura) bedecken
- in der vorgeschriebenen Zeit beten
- sich zur Gebetsrichtung (Qibla) wenden
- die richtige Absicht (Niyya) haben
Die Säulen des Gebetes:
- der erste Takbir (“Allahu Akbar” sagen) mit dem man das Gebet beginnt (Takbiratul-ihram)
- das Stehen im Gebet (Qiyam), wenn man dazu in der Lage ist
- das Rezitieren der Sure al-Fatiha in jeder Rak’at
- die Verbeugung (Ruku’)
- das Sich-Aufrichten und Aufrechtstehen nach der Verbeugung
- die Niederwerfung (Sudschud)
- das Sich-Aufrichten nach der Niederwerfung
- das Sitzen zwischen den zwei Niederwerfungen
- das Sitzen zum letzten Tashahhud
- das Aussprechen des letzten Tashahhud (“attahiyyatu lillahi…”)
- die Segenswünsche an den Propheten (alaihi salatu wa salam) aufsagen
- der Taslim am Ende des Gebetes (“assalamu ‘alaikum wa rahmatullah”)
- die Reihenfolge der Säulen einhalten
- jede Handlung in Ruhe verrichten (nicht hastig sein)
Die Pflichten des Gebetes:
- alle Takbirat (Sagen von “Allahu Akbar” an den vorgeschriebenen Positionen)
- das Sagen von “sami’allahu liman hamida” an der vorgeschriebenen Position
- das Sagen von “rabbana wa laka-l-hamd” an der vorgeschriebenen Position
- das Sagen von “subhana rabbiya-l’adhiem” im Ruku’ (Verbeugung)
- das Sagen von “subhana rabbiyal-a’la” im Sudschud (Niederwerfung)
- das Sagen von “rabbi-ghfir li” im Sitzen, zwischen den beiden Niederwerfungen
- das Sitzen zum ersten Tashahhud
- das Aussprechen des ersten Tashahhud (“attahiyyatu lillahi…”)
Alle anderen Handlungen sind weder Säulen noch Pflichten des Gebetes. Das absichtliche Unterlassen einer Säule oder Pflicht macht das Gebet ungültig.
Die rituelle Reinheit:
Vor dem Gebet hat sich der Betende einer rituellen Waschung zu unterziehen (Qur’an 05:06)
„Ihr Gläubigen. Wenn ihr euch zum Gebet aufstellt, dann wascht euch das Gesicht und die Hände bis zu den Ellenbogen und streicht euch über den Kopf und die Füße bis zu den Knöcheln!“
Tahāra (arabisch طهارة) bedeutet im Islam das Konzept der „rituellen Reinheit“. Die Bedeutung ist im Allgemeinen „Sauberkeit“ bzw. „Abwesenheit von Unreinheit“ (Nadschis). Die vielen Überlieferungen nach dem Propheten Mohammed (alaihi salatu wa salam), die langen Kapitel in den Werken in der islamischen Jurisprudenz und die mannigfaltigen Kontroversen unter den Rechtsgelehrten bis in die feinsten Details unterstreichen die Wichtigkeit des Themas „Reinheit“ im Islam. Tahāra kann aus Sicht des Islam mit reinem Wasser erreicht werden, d. h., seine Farbe, sein Geruch und sein Geschmack sind unverändert. Man unterscheidet grundsätzlich zwischen zwei Formen der Reinheit:
So führst du die kleine Waschung (Wudu) durch:
So führst du die große Waschung (Ghusl) durch:
Die Pflichtgebete:
Nach der islamischen Normenlehre sind wir verpflichtet, fünfmal am Tag zu beten. Die Einsetzung der fünf Pflichtgebete erfolgte nach einer islamischen Überlieferung bei der Himmelfahrt Mohammeds ﷺ. Die Gebetszeiten für die Pflichtgebete sind:
- Fajr (Morgendämmerung)
- Zuhr (Mittag)
- ʿAsr (Nachmittag)
- Maghrib (Sonnenuntergang)
- ʿIschā’ (Abend)
Daneben existieren noch drei supererogatorische Gebete: das Duhā-Gebet am Vormittag sowie das Tahaddschud- und das Witr-Gebet in der Nacht und die regelmäßigen Sunna-Gebete (As-Sunnan ar-Rawatib).
Die Gebete sind nicht fest an einen bestimmten Zeitpunkt gebunden, sondern müssen nur innerhalb eines bestimmten Zeitraumes stattfinden. Dieser Zeitraum ist bei den verschiedenen Gebeten folgendermaßen definiert:
die Zeit des Fajr-Gebets beginnt mit der Morgendämmerung und endet mit dem Sonnenaufgang.
die Zeit des Dhur-Gebets beginnt, sobald die Sonne sichtbar den Zenit überschritten hat, und endet mit Beginn der ʿAsr-Zeit.
der Anfang der Zeit des ʿAsr-Gebets wird von den verschiedenen Rechtsschulen unterschiedlich angegeben. Die Zeit des ʿAsr-Gebets endet mit dem Sonnenuntergang.
die Zeit für das Maghrib-Gebet beginnt kurz nach Sonnenuntergang, endet mit dem Beginn der ʿIschāʾ-Zeit und ist nur sehr kurz.
die Zeit für das ʿIschā’-Gebet beginnt, wenn der rote Schimmer (aš-šafaq al-aḥmar) des Abendlichts verschwunden ist, bzw. wenn der weiße Schimmer verschwunden ist, der dem roten folgt (so die Ansicht der Hanafiten). Dieses Gebet kann man bis zur islamischen Mitternacht verrichten.
Innerhalb des jeweiligen Zeitraums lässt sich das Gebet also aufschieben, aber als die beste Zeit (waqt al-faḍīla) zur Verrichtung gilt jeweils der Anfang des betreffenden Zeitraums. Darauf folgen als die zweitbeste und drittbeste Zeit die „Zeit der Erwählung“ (waqt al-iḫtiyār) und die „Zeit der Zulässigkeit“ (waqt al-ǧawāz).
Weitere Gebete:
Neben den täglichen Gebeten und dem besonderen Freitagsgebet existieren noch verschiedene andere Salāt-Gebete, die zu bestimmten Anlässen verrichtet werden. Hierzu gehören:
- das Festgebet (ṣalāt al-ʿīd), das nur am Fest des Fastenbrechens und am Opferfest verrichtet wird, und zwar zwischen Sonnenaufgang und Mittag
- das Finsternisgebet (ṣalāt al-kusūf), das bei Sonnen- und Mondfinsternissen durchgeführt wird
- das Regengebet (ṣalāt al-istisqāʾ), das bei Trockenheit zur Erbittung von Regen durchgeführt wird
- das Begräbnisgebet (ṣalāt al-ǧanāza)
- und das Tarāwīh-Gebet (ṣalāt at-tarāwīḥ), das im Monat Ramadan nach dem Nachtgebet vollzogen wird