Die Gebetswaschung
Die rituelle Reinheit (Tahara)
Die rituelle Reinheit ist eine der Bedingungen für die Gültigkeit des Gebetes, Diese erlangt man durch eine rituelle Waschung. Diese Waschung wird auf Arabisch “Wudu’ وضوء“ genannt.
Man unterscheidet drei Arten der rituellen Waschung:
- Wudu’ (Die allgemeine Waschung)
- Ghusl (Die Ganzkörperwaschung)
- Tayammum (Eine Ersatzwaschung, falls die normale Waschung mit Wasser nicht vollzogen werden kann.)
Durch bestimmte Ereignisse oder Verunreinigungen wird die rituelle Reinheit (Tahara) aufgehoben. Man unterscheidet zwischen kleinen Verunreinigungen, wie das Entweichen von Blähungen und große Verunreinigungen, wie beispielsweise das Austreten von Samenflüssigkeit. Nach dem Eintreten von kleinen Verunreinigungen wird die rituelle Reinheit erst wieder durch Verrichten des Wudu’ (allgemeine Waschung) erreicht. Sollten große Verunreinigungen auftreten, muss zur Wiederherstellung der rituellen Reinheit der Ghusl (Ganzkörperwaschung) durchgeführt werden.
Die allgemeine Waschung (Wudu’)
Um die für das Gebet notwendige rituelle Reinheit (Tahara) zu erlangen, muss die allgemeine Waschung (Wudu’) mit sauberem Wasser durchgeführt werden.
Wie vollzieht man die Gebetswaschung?
Zuerst wird die Absicht (Niyya) gefasst, die Gebetswaschung durchzuführen. Anschließend werden die Worte „Bismillah” (Bedeutung: Im Namen Allahs) gesprochen.
Dann werden folgende Körperteile gewaschen:
- Hände (3 x rechts beginnend, bis zu den Handgelenken, und zwischen den Fingern)
- Mund (3 x mit der rechten Hand Wasser in den Mund führen, den Mund spülen und das Wasser wieder ausspucken)
- Nase (3 x mit der rechten Hand Wasser aufnehmen und in die Nase ziehen und dann schnäuzt du deine Nase mit der linken Hand aus)
- Gesicht (3 x mit beiden Händen das Gesicht waschen. Von oben nach unten und von der Mitte zu den Seiten)
(Bei Männern ist es Sunna (erwünscht) sich zusätzlich mit den feuchten Fingern durch den Bart zu fahren)
- Unterarme (3 x den rechten Unterarm von den Fingerspitzen bis zum Ellenbogen waschen und danach den linken Unterarm ebenfalls 3 x)
- Kopf (1 x Streiche mit den nassen Händen über den Kopf, beginnend vom Vorderteil des Kopfes bis zum Nackenansatz und wieder zurück)
- Ohren (1 x Streiche mit den nassen Fingern über beide Ohren, wobei du das Innere deiner Ohren mit den Zeigefingern und die Außenseite der Ohrmuschel mit deinem Daumen befeuchtest)
- Füße (3 x Wasche dir zum Schluss den rechten Fuß bis zu den Knöcheln und danach auch den linken Fuß 3 x bis zu den Knöcheln)
Beachte:
Die Reihenfolge der Waschung muss eingehalten werden, damit sie gültig ist. Das dreimalige Waschen der Körperteile, außer beim Kopf und den Ohren, ist Sunna (erwünscht). Pflicht ist es, die Körperteile mindestens einmal zu waschen. Das Beginnen mit den rechten Körperteilen beim Waschen ist auch erwünscht (Sunna). Sollte es versehentlich verwechselt werden, macht dies die Waschung somit nicht ungültig. Nach dieser Teilwaschung (Wudu’) bist du solange im Zustand der rituellen Reinheit, bis etwas geschieht, dass die Reinheit aufhebt und die Waschung ungültig macht.
Hier findest du ein Video zur vollständigen Gebetswaschung:
Ein weiteres Video zur vollständigen Gebetswaschung:
Was die allgemeine Waschung (Wudu’) ungültig macht:
Durch bestimmte Ereignisse oder Verunreinigungen wird die rituelle Reinheit (Tahara) aufgehoben. Man unterscheidet zwischen kleinen Verunreinigungen, wie das Entweichen von Blähungen und große Verunreinigungen, wie beispielsweise das Austreten von Samenflüssigkeit. Nach dem Eintreten von kleinen Verunreinigungen wird die rituelle Reinheit erst wieder durch Verrichten des Wudu’ (allgemeine Waschung) erreicht. Sollten große Verunreinigungen auftreten, muss zur Wiederherstellung der rituellen Reinheit der Ghusl (Ganzkörperwaschung) durchgeführt werden. Folgende kleine Verunreinigungen heben die rituelle Reinheit auf und machen die allgemeine Waschung (Wudu’) erforderlich:
- das Austreten von etwas aus den Ausscheidungsorganen (Urin, Stuhlgang, Blähungen usw.)
- tiefer Schlaf oder Bewusstlosigkeit
- direkte Berührung des Geschlechtsteils mit Leidenschaft
- Essen von Kamelfleisch
Die Ganzkörperwaschung (Ghusl):
Nach dem Eintreten großer Verunreinigungen muss man, um die rituelle Reinheit wieder zu erlangen, die Ganzkörperwaschung (Ghusl) vornehmen. Auch für die Ganzkörperwaschung (Ghusl) muss zu Beginn die Absicht (Niyya) vorhanden sein, die Waschung durchführen zu wollen, um sich zu reinigen. Dann beginnt man die Waschung, indem man “Bismillah” (Im Namen Allahs) sagt. Pflicht ist es, den gesamten Körper zu waschen. Es ist aber erwünscht (Sunnah), den Ghusl wie in der folgenden Beschreibung zu verrichten:
Man wäscht zuerst dreimal die Hände, dann die Geschlechtsteile mit der linken Hand. Danach verrichtet man die allgemeine Waschung (Wudu’). Als nächstes wird das Haar gewaschen. Anschließend wäscht man den ganzen Körper dreimal, indem man zuerst die rechte Seite und dann die linke Seite wäscht. Zum Schluss werden die Füße gewaschen.
Wann wird die Ganzkörperwaschung (Ghusl) erforderlich?:
- nach dem Austritt von Samenflüssigkeit, sei es im Schlaf oder bei vollem Bewusstsein
- nach der Menstruationsperiode der Frau
- nach dem Wochenfluss der Frau
- nach dem Geschlechtsverkehr (auch beim Geschlechtsverkehr ohne Ausscheidungen)
Die Ersatzwaschung (Tayammum):
Der Tayammum ist eine Ersatzhandlung für die allgemeine Waschung (Wudu’) oder Ganzwaschung (Ghusl) für den Fall, dass die Durchführung des Ghusl oder Wudu’ mit Wasser nicht möglich oder nicht empfehlenswert ist. Nur bestimmte Gründe erlauben es dem Muslim, anstatt Wudu’ oder Ghusl den Tayammum durchzuführen, um die rituelle Reinheit (Tahara) zu erlangen.
Grunde können sein:
- Wasser ist nicht vorhanden, weit entfernt oder nicht erreichbar.
- Aufgrund einer Verletzung oder Krankheit befürchtet man, dass das Wasser seinem Gesundheitszustand schadet.
- Es ist nur extrem kaltes Wasser vorhanden und man hat keine Möglichkeit es zu erwärmen.
- Das Wasser, das man hat, benötigt man zum Trinken und man befürchtet sonst zu verdursten.